Lehramt Geschichte
Das Fach Geschichte kann an der Friedrich-Alexander-Universität für das Lehramt an Gymnasien, an Realschulen sowie an Grund- und Hauptschulen studiert werden. Das Lehramtsstudium schließt mit dem Ersten Staatsexamen ab und qualifiziert für den Lehrerberuf sowie für vielfältige weitere Berufsfelder.
- Studiengangsinformationen Lehramt Gymnasium
- Studiengangsinformationen Lehramt Realschule
- Studiengangsinformationen Lehramt Haupt- / Mittelschule
- Studiengangsinformationen Lehramt Grundschule
Inhalte und Aufbau des Studiums
Das Lehramts-Studium der Geschichte zielt auf die Vermittlung fundierter Grundlagenkenntnisse in den Arbeitstechniken, Hilfsmitteln und Methoden der Geschichtswissenschaft sowie eines breit angelegten Orientierungswissens über verschiedene Epochen und Räume vor allem der deutschen und europäischen aber auch der außereuropäischen Geschichte. Das Lehrangebot in den Lehramtsstudiengängen orientiert sich verstärkt an den inhaltlichen Erfordernissen des schulischen Geschichtsunterrichts und umfasst neben dem Fachstudium umfangreiche pädagogische, psychologische und didaktische Lernanteile.
Das Lehramtsstudium im Fach Geschichte bereitet seine Absolventinnen und Absolventen auf die künftige Tätigkeit als Geschichtslehrerin oder Geschichtslehrer vor. Darüber hinaus vermittelt und vertieft das Studium der Geschichte wichtige allgemeine Kernkompetenzen und Schlüsselqualifikationen, wie die Fähigkeit zum Umgang mit großen, unstrukturierten Daten- und Informationsmengen, die Fähigkeit zu problemlösendem Denken sowie wichtige Präsentations- und Kommunikationskompetenzen.
Im Rahmen des Lehramtsstudiengangs Geschichte kann innerhalb von sechs Semestern zusätzlich der Grad eines Bachelors of Arts (Gymnasium) bzw. eines Bachelors of Education (Realschule, Grund- und Hauptschule) erworben werden.
Rechtliche Grundlagen des Studiums
Die rechtlichen Grundlagen des Lehramts-Studiums im Fach Geschichte an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg regeln die Fachstudien- und Prüfungsordnungen in den Lehramtsstudiengängen (FPO LA). Diese liegt in zwei Fassungen vor:
- FPO LA Geschichte gültig für Studierende mit Studienbeginn nach 1.10.2011
- FPO LA Geschichte gültig für Studierende mit Studienbeginn vor WS 2011
Die Fachstudien- und Prüfungsordnungen konkretisieren die die allgemeinen Bestimmungen der Bayerischen Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) in der jeweils gültigen Fassung sowie der Studien- und Prüfungsordnung für die Modulprüfungen im Rahmen der Ersten Lehramtsprüfung (LAPO):
- Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung I – LPO I)
- Studien- und Prüfungsordnung für die Modulprüfungen im Rahmen der Ersten Lehramtsprüfung an der Universität Erlangen-Nürnberg – LAPO –
Detailinformationen zu den Pflicht- und Wahlpflichtmodulen in den Lehramtsstudiengängen Geschichte sowie zu den jeweiligen Prüfungsmodalitäten entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch der Lehramtsstudiengänge Geschichte. Das Modulhandbuch konkretisiert die Bestimmungen der jeweiligen Fachstudien- und Prüfungsordnung; entsprechend existieren hier ebenfalls zwei unterschiedliche Fassungen:
- Modulhandbücher LA Geschichte, gültig für Studierende mit Studienbeginn nach 1.10.2011
- Modulhandbuch LA Geschichte, gültig für Studierende mit Studienbeginn vor WS 2011
Für Studierende, die Ihr Lehramtsstudium der Geschichte vor dem Wintersemester 2007/08 aufgenommen haben, gilt § 38 der Zwischenprüfungsordnung sowie die alte Lehramtsprüfungsordnung LPO I in der nicht reformierten Fassung. Studierende, die in begründeten Fällen noch Scheine nach alter modularisierter Prüfungsordnung erwerben müssen, kontaktieren bitte die Fachstudienberater des jeweiligen Lehrgebietes.
Studienplanung
Fächerkombinationen
Neben Geschichte wird im Rahmen eines Studiums für das Lehramt an Gymnasien und Realschulen ein zweites Fach studiert. Für das Realschullehramt kann Geschichte mit Englisch oder Deutsch kombiniert werden, für das Gymnasiallehramt ist die Verbindung des Fachs Geschichte mit Englisch, Deutsch und Französisch zulässig. Im Studium auf das Lehramt in Grund- oder Hauptschulen kann das Fach Geschichte als Unterrichtsfach oder im Rahmen einer Fächergruppe gewählt werden. Die zulässigen Fächerkombinationen in den Lehramtsstudiengängen regelt die Bayerische Lehramtsprüfungsordnung I – LPO I.
Berufsfelder nach dem Lehramts-Studium der Geschichte
Die Lehramtsstudiengänge der Geschichte schließen nach acht bzw. neun Semestern Regelstudienzeit mit dem Ersten Staatsexamen ab. Dieses befähigt zum Eintritt in das Referendariat an der Schule, an dessen Ende die Berufsausbildung zur Lehrerin oder zum Lehrer mit dem Zweiten Staatsexamen abschließt.
Darüber hinaus qualifiziert das Erste Staatsexamen im Fach Geschichte für eine Vielzahl weiterer Berufsfelder auch außerhalb der Schule: Formal und weitgehend auch inhaltlich ist der Abschluss des vertieften Lehramtsstudiums (Gymnasium) dem Master-Abschluss im Fach Geschichte vergleichbar und eröffnet entsprechende Berufschancen. Darüber hinaus ist das Erste Staatsexamen Zulassungsvoraussetzung für verschiedene Tätigkeiten im Staatsdienst, so etwa im Bibliotheks- oder Archivwesen.