Hinweise zum Staatsexamen im Fach Geschichte (alte LPO)
Das Examen für das Lehramt an Gymnasien setzt sich aus folgenden Prüfungsteilen zusammen (vgl. LPO I §71, Abs. 3)
I. Schriftlicher Teil
- Eine Klausur (fünfstündig) wahlweise aus dem Bereich der Alten oder Mittelalterlichen Geschichte
- Eine Klausur (fünfstündig) wahlweise aus dem Bereich der Neueren oder Neuesten Geschichte
II. Mündlicher Teil
- Eine mündliche Prüfung (30 Minuten) in demjenigen Teilgebiet, das in I.1. nicht berücksichtigt wurde
- Eine mündliche Prüfung (30 Minuten) in demjenigen Teilgebiet, das in I.2. nicht berücksichtigt wurde
- Eine mündliche Prüfung im Bereich Landesgeschichte (20 Minuten)
- Eine mündliche Prüfung im Bereich Fachdidaktik (30 Minuten)
Das Examen für das Lehramt an Realschulen setzt sich aus folgenden Prüfungsteilen zusammen (vgl. LPO I §51, Abs. 3)
I. Schriftlicher Teil
- Eine Klausur (vierstündig) wahlweise aus dem Bereich der Alten oder Mittelalterlichen Geschichte
- Eine Klausur (vierstündig) wahlweise aus dem Bereich der Neueren oder Neuesten Geschichte
- Eine Klausur (dreistündig) im Bereich Fachdidaktik
II. Mündlicher Teil
- Eine mündliche Prüfung (25 Minuten) in demjenigen Teilgebiet, das in I.1. nicht berücksichtigt wurde
- Eine mündliche Prüfung (25 Minuten) in demjenigen Teilgebiet, das in I.2. nicht berücksichtigt wurde
- Eine mündliche Prüfung (20 Minuten) im Bereich Fachdidaktik
Wichtige Hinweise
Die Examenskandidaten mögen mir bitte rechtzeitig (d.h. für die Prüfungen im Frühjahr bis spätestens 30. November des vorausgehenden Jahres, für die Prüfungen im Herbst bis spätestens 30. Juni) die Namen der von ihnen gewünschten mündlichen Prüfer mitteilen. Dies geschieht in der Regel über Abgabe eines Formblattes, das über Netz zugänglich (als pdf-Datei), jedoch auch bei mir selbst erhältlich ist. Etwa 6 Wochen vor Beginn der mündlichen Prüfungen können die Termine sowohl online als auch per Aushang am Institut eingesehen werden.
Prüfungsberechtigt sind momentan folgende Damen und Herren des Departments Geschichte:
Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien:
Prof. Dr. Wiemer, Prof. Dr. Dreyer, Prof. Dr. Högemann, Apl. Prof. Dr. Pabst (Alte Geschichte) Prof. Dr. Herbers, Prof. Dr. Jenks, Prof. Dr. Wüst, PD Dr. Weber (Mittelalterliche Geschichte) Prof. Dr. Altrichter, Prof. Dr. Emich, Prof. Dr. Schöllgen, Prof. Dr. Wüst, Prof. Dr. Gotthard, Prof. Dr. Seiderer, PD Dr. Kießling, PD Dr. Weber (Neuere/Neueste Geschichte) Prof. Dr. Wüst, Prof. Dr. Seiderer, PD Dr. Weber (Landesgeschichte) Prof. Dr. Bühl-Gramer, PD Dr. Pflefka (Fachdidaktik)
Prüfungen für das Lehramt an Realschulen:
Es sind dieselben Damen und Herren wie unter 1. prüfungsberechtigt. Hinzu kommen jedoch
PD Dr. Stadelmann (Neuere/Neueste Geschichte)
Dr. Kremer (Alte Geschichte)
Viel Glück und Erfolg wünscht Ihnen Ihr Prüfungsbeauftragter!
Dr. Bernhard Kremer