Anträge stellen
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Förderung!
Die Mitgliederversammlung hat am 13. Juni 2017 eine Geschäftsordnung für die Beantragung von Fördermitteln erlassen. In dieser finden sich alle relevanten Regelungen für die Antragstellung.
Für Sie als Antragsteller/in ist vor allem Folgendes wichtig:
- Den Antrag richten Sie an den Vorstand des Vereins bzw. seine/n Vorsitzende/n.
- Ihr Antrag beschreibt das Ziel oder den Zweck ihres Vorhabens sowie die Planung zu dessen Umsetzung. Er beinhaltet eine Kostenkalkulation. In das Formblatt tragen Sie bitte alle benötigten Daten ein. (§ 1 GO)
- Die Unterlagen (Antrag mit Kostenkalkulation und Formblatt) senden Sie bitte an
- den Vorsitzenden: Herrn Klaus Dyroff dyroff@t-online.de
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- den Beiratsvorsitzenden: Herrn Prof. Dr. Andreas Fischer andr.fischer@fau.de
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- den Schatzmeister: Herrn Stephan Lange stephan.lange@aol.de
- In der Regel nach sechs Wochen erhalten Sie Bescheid über den Antrag. (§ 3 GO)
- Nach Abschluss berichten Sie dem Verein in Wort und Bild und übermitteln dem Schatzmeister eine Schlussabrechnung sowie die Kopien von Rechnungen und Quittungen, die die Ausgabeposten belegen (§ 4 GO / § 2 Satzung). Die Förderung wird dann zeitnah auf das im Formblatt angegebene Konto überwiesen. (§ 3 GO)
Schematische Darstellung des Antragprozesses